QuckQuck Team
08. März 2026
Dein Mieter zahlt nicht? Erfahre, welche Schritte du bei Mietrückständen einleiten kannst – von der Mahnung bis zur Räumungsklage.
Mietrückstände gehören zu den unangenehmen Seiten der Vermietung. Umso wichtiger ist es, frühzeitig und richtig zu reagieren. Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, was du bei Zahlungsverzug tun kannst.
Schritt 1: Zahlungseingang prüfen
Bevor du aktiv wirst, stelle sicher, dass die Zahlung wirklich ausgeblieben ist. Manchmal verzögern sich Bankbuchungen oder es liegt ein Fehler bei der Überweisung vor. Tools wie QuckQuck helfen dir, Zahlungseingänge automatisch zu überwachen, wenn du dein Bankkonto verbunden hast.
Schritt 2: Freundliche Erinnerung
Häufig steckt hinter einem Zahlungsverzug kein böser Wille. Kontaktiere deinen Mieter zunächst informell – per Telefon, SMS oder E-Mail. Oft reicht eine freundliche Erinnerung, um das Problem zu lösen.
Schritt 3: Schriftliche Mahnung
Bleibt die Zahlung aus, schicke eine schriftliche Mahnung per Einschreiben. Darin solltest du folgende Punkte festhalten:
- Den genauen Betrag der ausstehenden Miete
- Die betroffenen Monate
- Eine Nachfrist zur Zahlung (üblicherweise 14 Tage)
- Den Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen bei Nichtzahlung
Schritt 4: Ratenzahlung vereinbaren?
Wenn dein Mieter in finanziellen Schwierigkeiten steckt, kann eine Ratenzahlungsvereinbarung sinnvoll sein. Halte die Vereinbarung unbedingt schriftlich fest – inklusive Beträge, Fälligkeiten und der Konsequenz bei Nichteinhaltung.
Schritt 5: Gerichtliche Kündigung und Räumungsklage
Bleibt der Mieter trotz Mahnung säumig, hast du im Vollanwendungsbereich des MRG die Möglichkeit, eine gerichtliche Aufkündigung wegen qualifizierten Mietzinsrückstands einzubringen (§ 30 Abs. 2 Z 1 MRG). Voraussetzung: Der Mieter ist mindestens 8 Tage nach Fälligkeit im Rückstand und die Mahnung ist nachweisbar erfolgt.
Wichtig: Der Mieter kann die Kündigung abwehren, indem er den gesamten Rückstand bis zur Gerichtsverhandlung nachzahlt. Erst wenn das nicht geschieht, wird die Kündigung rechtskräftig.
Prävention: So minimierst du das Risiko
- Prüfe die Bonität neuer Mieter vor Vertragsabschluss
- Verlange eine angemessene Kaution (maximal 6 Bruttomonatsmieten)
- Überwache Zahlungseingänge regelmäßig – z. B. mit der automatischen Bankanbindung von QuckQuck
- Reagiere frühzeitig auf erste Anzeichen von Zahlungsschwierigkeiten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Zahlungsrückständen empfehlen wir, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
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