Energieausweis in Österreich – Pflichten für Vermieter

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QuckQuck Team

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Wann brauchst du als Vermieter einen Energieausweis? Erfahre alles über die gesetzlichen Pflichten, Kosten und was passiert, wenn du keinen vorlegst.

Der Energieausweis ist in Österreich Pflicht bei Vermietung und Verkauf von Immobilien. Trotzdem wissen viele private Vermieter nicht genau, wann sie einen brauchen und was droht, wenn sie keinen vorlegen.

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis ist ein standardisiertes Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes oder einer Wohnung bewertet. Er zeigt den spezifischen Heizwärmebedarf (HWB) in kWh/m²a und ordnet die Immobilie in eine Energieeffizienzklasse von A++ (sehr effizient) bis G (wenig effizient) ein.

Wann brauchst du als Vermieter einen Energieausweis?

Gemäß dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG) musst du bei folgenden Anlässen einen Energieausweis vorlegen:

  • Bei Neuvermietung: Dem neuen Mieter muss spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss ein Energieausweis übergeben werden.
  • In Inseraten: Der HWB-Wert muss in Vermietungsanzeigen angegeben werden (online und print).
  • Bei Neubau oder umfassender Sanierung: Muss ein aktueller Energieausweis erstellt werden.

Was passiert ohne Energieausweis?

Wenn du keinen Energieausweis vorlegst, drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 1.450 Euro. Außerdem kann der Mieter bei fehlendem Energieausweis davon ausgehen, dass die Immobilie mindestens der Kategorie „durchschnittlich” entspricht – ist die reale Effizienz schlechter, könnten Schadenersatzansprüche entstehen.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre gültig ab dem Ausstellungsdatum. Nach größeren Sanierungen (z. B. Fenstertausch, Fassadendämmung) sollte ein neuer erstellt werden, da der alte die verbesserte Energieeffizienz nicht widerspiegelt.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten hängen von der Art und Größe der Immobilie ab:

  • Wohnung: ca. 150–300 €
  • Einfamilienhaus: ca. 300–500 €
  • Mehrfamilienhaus: ca. 500–1.000 €

Die Kosten können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich abgesetzt werden.

Wer erstellt den Energieausweis?

Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden – z. B. Baumeister, Architekten, Zivilingenieure oder spezialisierte Energieberater. Achte auf die Befugnis gemäß dem jeweiligen Berufsrecht.

Tipp: Energieausweis smart aufbewahren

Lade den Energieausweis als PDF hoch und ordne ihn direkt deinem Objekt zu – so hast du ihn bei der nächsten Vermietung sofort griffbereit. In QuckQuck kannst du Dokumente direkt beim jeweiligen Gebäude oder der Wohneinheit hinterlegen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Tags:

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