QuckQuck Team
08. März 2026
Schimmel in der Mietwohnung ist ein häufiger Streitpunkt. Erfahre, wann du als Vermieter haftest und wann der Mieter verantwortlich ist.
Schimmel in einer Mietwohnung ist nicht nur ein optisches Problem – er kann gesundheitsschädlich sein und führt regelmäßig zu Konflikten zwischen Vermieter und Mieter. Die zentrale Frage: Wer ist verantwortlich?
Ursachenforschung: Baulicher Mangel oder Nutzungsverhalten?
Die Haftungsfrage hängt maßgeblich von der Ursache des Schimmels ab:
- Baulicher Mangel (z. B. undichtes Dach, fehlende Wärmedämmung, defekte Abdichtung, Wärmebrücken): Der Vermieter haftet und muss den Mangel beseitigen.
- Falsches Nutzungsverhalten (z. B. unzureichendes Lüften, Wäsche in geschlossenen Räumen trocknen, Möbel direkt an Außenwänden): Der Mieter ist verantwortlich.
In der Praxis ist die Abgrenzung oft schwierig. Häufig spielen beide Faktoren zusammen.
Deine Pflichten als Vermieter
Als Vermieter hast du die Erhaltungspflicht – du musst die Wohnung in einem brauchbaren Zustand halten. Wenn der Schimmel auf einen baulichen Mangel zurückzuführen ist, bist du verpflichtet:
- Die Ursache des Schimmels zu identifizieren und zu beseitigen
- Den Schimmelbefall fachgerecht zu sanieren
- Die Kosten dafür zu tragen
Kann der Mieter die Miete mindern?
Ja, bei einem erheblichen Mangel hat der Mieter grundsätzlich das Recht auf Mietzinsminderung. Die Höhe der Minderung hängt vom Ausmaß des Schimmelbefalls ab und davon, wie stark die Nutzung der Wohnung eingeschränkt ist. Im Vollanwendungsbereich des MRG kann der Mieter auch einen Antrag auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten bei der Schlichtungsstelle einbringen.
So gehst du als Vermieter richtig vor
- Nimm die Meldung ernst und besichtige die Wohnung zeitnah.
- Dokumentiere den Befall mit Fotos und einem Protokoll.
- Beauftrage einen Sachverständigen, um die Ursache festzustellen.
- Leite die Sanierung ein, wenn ein baulicher Mangel vorliegt.
- Kommuniziere offen mit dem Mieter – das vermeidet Eskalationen.
Prävention: So vermeidest du Schimmel
- Stelle sicher, dass die Wärmedämmung und Abdichtung in Ordnung ist
- Informiere Mieter über richtiges Heizen und Lüften (z. B. im Mietvertrag oder bei der Übergabe)
- Prüfe kritische Stellen (Badezimmer, Fensterlaibungen, Außenwandecken) regelmäßig
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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